Mo - Fr: 8:00 - 16:30 Uhr

Wir bieten Ihnen Betreuung in Ihre vertrauten Umgebung
Unsere Unterstützung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung!

Pflegenest Schwerte bietet Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI an.
Was ist ein Beratungseinsatz?
Sie sind pflegebedürftig, beziehen Pflegegeld und haben einen Pflegegrad, nehmen aber kein Pflegedienst in Anspruch?
Dann müssen Sie durch einen zugelassenen Pflegedienst, eine Beratung zustimmen und durchführen lassen.
Pflegegrad 1 bis 3
Hierbei erfolgt die Beratung halbjährlich.
Pflegegrad 4 und 5
Hierbei erfolgt die Beratung vierteljährlich.
Wer genau darf die Beratung durchführen?
Der Beratungsbesuch
Was ist mit den anfallenden Kosten ?
Die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI dürfen alle zugelassenen Pflegedienste und anerkannte Beratungsstellen durchführen
Dieser Beratungseinsatz dient lediglich der Beratung und nicht der Kontrolle. Hierbei verschafft sich der prüfende Berater einen Überblick, klärt bestehende Probleme und bietet ggfs. die nötige Hilfe an.
Auch wenn Sie Pflegehilfsmitteln bzw. weitere Leistungen von Ihrer Pflegekasse benötigen steht Ihnen der Berater gerne zur Seite.